Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Beklagten, von der Klägerin Kindergeld in Höhe von 552,00 EUR für die Monate Juni bis August 2014 für das Kind B... nach § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO - zurückzufordern.
1. 2.
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