FG Niedersachsen - Urteil vom 23.01.2009
16 K 191/08
Normen:
AO § 278;

Voraussetzungen für den Erlass eines Ergänzungsbescheids; Vollstreckung

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2009 - Aktenzeichen 16 K 191/08

DRsp Nr. 2009/28825

Voraussetzungen für den Erlass eines Ergänzungsbescheids; Vollstreckung

1. Zur Vollstreckung i. S. des § 278 Abs. 1 AO nach Aufteilung einer Gesamtschuld. 2. Zur Durchbrechung der Vollstreckungsbeschränkung in § 278 Abs. 1 AO durch die Regelung in Abs. 2 der Vorschrift. 3. § 278 Abs. 2 AO zielt darauf, eine Beeinträchtigung der Vollstreckungsmöglichkeiten durch eine Vermögensverschiebung zwischen Gesamtschuldnern i. S. des § 268 AO in Fällen einer Vollstreckungsbeschränkung nach § 278 Abs. 1 AO zu vermeiden. Daher ist ein auf § 278 Abs. 2 AO gestützter (Ergänzungs-)Bescheid, der Art. und Umfang der Inanspruchnahme festlegt, zulässig.

Normenkette:

AO § 278;

Tatbestand:

Die Klägerin ist verheiratet und wurde für die Veranlagungszeiträume 1993 bis 2000 mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2001 wurde mit Bescheid vom 20.11.2000 festgesetzt. Die Bescheide sind bestandskräftig.