I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Erben ihrer 2002 verstorbenen Mutter. Der 1984 verstorbene Vater hatte seine Kinder als Erben eingesetzt und seine Ehefrau mit mehreren Vermächtnissen bedacht. In der 1985 abgegebenen gemeinsamen Erbschaftsteuererklärung wurde der Erwerb der Mutter mit 213.075 DM angegeben. Außerdem wurde auf eine für steuerfrei gehaltene Witwenrente hingewiesen.
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