FG Düsseldorf - Urteil vom 02.03.2016
7 K 3227/15 E
Normen:
EStG § 4 Abs. 3; EStG § 13a;
Fundstellen:
EFG 2017, 829

Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2016 - Aktenzeichen 7 K 3227/15 E

DRsp Nr. 2017/5021

Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2013 und der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2014 vom 01.06.2015 werden dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft um je 9.224 Euro herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3; EStG § 13a;

Tatbestand