Der Einkommensteuerbescheid 2013 und der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2014 vom 01.06.2015 werden dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft um je 9.224 Euro herabgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.
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