FG München - Urteil vom 21.07.2005
15 K 3183/04
Normen:
AO (1977) § 284 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1, S. 2 § 5 ; FGO § 102 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1828

Voraussetzungen für die Aufforderung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Ladung zur eidesstattlichen Versicherung

FG München, Urteil vom 21.07.2005 - Aktenzeichen 15 K 3183/04

DRsp Nr. 2005/17848

Voraussetzungen für die Aufforderung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Ladung zur eidesstattlichen Versicherung

Stützt das FA die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf die tatbestandliche Voraussetzung einer erfolglosen Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nach § 284 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, obliegt es dem FA, den Nachweis der ergebnislosen Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners lückenlos zu führen.

Normenkette:

AO (1977) § 284 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1, S. 2 § 5 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.