FG München - Urteil vom 13.01.2017
7 K 1768/15
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; FGO § 6 Abs. 1;

Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung

FG München, Urteil vom 13.01.2017 - Aktenzeichen 7 K 1768/15

DRsp Nr. 2017/4535

Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung

Stichwort: Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung liegen vor, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich für seine Probleme auf dem Arbeitsmarkt waren

Tenor

1.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9.4.2013 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 16.6.2015 verpflichtet, Kindergeld für den Sohn R für den Zeitraum Oktober 2010 bis November 2012 festzusetzen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; FGO § 6 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Kindergeldanspruch der Klägerin für ihren Sohn R für den Zeitraum Oktober 2010 bis November 2012.