Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.10.2019 – 6 K 94/16 K wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Revision der Klägerin hinsichtlich des Feststellungsantrags wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
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