1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 25.07.2022, Aktenzeichen
2. Der Antrag des Beklagten vom 18.10.2022 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
3. Der Antrag des Beklagten vom 12.12.2022 auf Aussetzung des Verfahrens nach § 149 ZPO wird zurückgewiesen.
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