FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.04.2010
1 K 114/09
Normen:
EStG 2004 § 10 f Abs. 1 Satz 2;

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10 f EStG

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.04.2010 - Aktenzeichen 1 K 114/09

DRsp Nr. 2010/15378

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10 f EStG

Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 10f Abs. 1 Satz 2 EStG bei unentgeltlicher Überlassung einer gesamten Wohnung an ein einkommen-steuerlich nicht berücksichtigungsfähiges Kind.

Normenkette:

EStG 2004 § 10 f Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Steuerbegünstigung nach § 10 f Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden kann, wenn die in Rede stehende Wohnung insgesamt unentgeltlich an einen Angehörigen überlassen wird.

Die Kläger sind Ehegatten. Sie wurden im Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Einkommensteuer 2004 wurde zunächst mit Bescheid vom 06. Februar 2006 festgesetzt, der gem. § 164 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand.