FG Münster - Urteil vom 18.01.1999
12 K 3350/97 Kg
Normen:
EStG § 70 Abs. 2 ; EStG § 65 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;

Voraussetzungen für die Korrektur des Kindergeldbescheides wegen vergleichbarer ausländischer Leistung

FG Münster, Urteil vom 18.01.1999 - Aktenzeichen 12 K 3350/97 Kg

DRsp Nr. 2001/2320

Voraussetzungen für die Korrektur des Kindergeldbescheides wegen vergleichbarer ausländischer Leistung

1. § 70 Abs. 2 EStG erfasst allein eine Änderung der den Anspruchsberechtigten und sein Kind betreffenden Verhältnisse, nicht aber Sachverhalte, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass das Recht von Anfang an falsch angewendet worden ist. 2. Eine dem Kindergeld vergleichbare ausländische Leistung i.S.d. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG liegt nur vor, wenn diese aufgrund gesetzlicher Vorschrift gezahlt wird. Hierfür trägt die Familienkasse die Feststellungslast.

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 2 ; EStG § 65 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;

Tatbestand: