Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 2 K 1047/99
DRsp Nr. 2001/2484
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur
1. Die Abberufung des Geschäftsführers ist, da gemäß § 39GmbHG zum Handelsregister anzumelden, eine einzutragende Tatsache, für die die negative Publizität des § 15 Abs. 1HGB gilt, solange sie nicht eingetragen ist. § 15 Abs. 1HGB gilt auch im Prozessverkehr.2. Für den Streitfall kann offen bleiben, ob die Abberufung des Geschäftsführers nach Klageerhebung ein erledigendes Ereignis ist.3. Es kann im Streitfall offen bleiben, ob für die Ermessensüberprüfung bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auch nach der Neufassung des § 284AO auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist oder ob Tatsachen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen sind.4. Die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil das Finanzamt nicht versucht hat, gepfändete Spezialmaschinen zu verwerten, wenn der Vollstreckungsschuldner seinerseits keinerlei Bemühungen zur Verwertung der Maschinen unternommen hat.5. Allein aufgrund einer Sachpfändung ist nicht davon auszugehen, dass das Finanzamt die Vermögenslage des Vollstreckungsschuldners bereits zuverlässig kennt.
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