Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ersten Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
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