FG Münster - Urteil vom 16.03.2001
9 K 7607/98 K,G
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 ; GewStDV § 1 § 2 ; VerpackV § 6 Abs. 3 ; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6 § 4 Abs. 3, 5 ;

Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

FG Münster, Urteil vom 16.03.2001 - Aktenzeichen 9 K 7607/98 K,G

DRsp Nr. 2001/16334

Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Die körperschaft- und gewebesteuerrechtliche Zusammenfassung mehrerer Versorgungsbetriebe oder eines Versorgungsbetriebs mit einem Verkehrsbetrieb zu einem einzigen Betrieb gewerblicher Art. ist auch ohne technisch - wirtschaftliche Verflechtung zulässig. Ein - möglicherweise als Versorgungsbetrieb im weiteren Sinne anzusehender oder diesem gleichzustellender - Entsorgungsbetrieb ist nur dann anzunehmen, wenn er gegenüber der Bevölkerung nach außen hin als der eigentliche Leistungsanbieter auftritt und intern über die Organisationsgewalt hinsichtlich der Müllentsorgung verfügt; die bloße Unterstützung eines privaten Entsorgungssystems genügt nicht.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 ; GewStDV § 1 § 2 ; VerpackV § 6 Abs. 3 ; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6 § 4 Abs. 3, 5 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen Betriebe gewerblicher Art. (BgA) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steuerrechtlich zusammengefaßt werden können.