I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer AG & Co. KG; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist u.a. der An- und Verkauf von Grundstücken sowie deren Sanierung und Modernisierung, Verpachtung, Vermietung, Verwaltung und Instandhaltung. Geschäftsführer der Klägerin sind die Gründungskommanditisten X und Y.
Im Jahr 1997 erwarb die Klägerin eine aus 120 Wohnungen bestehende Mehrfamilien-Wohnhausanlage in Z; aus der Vermietung der Wohnungen erzielte die Klägerin im Veranlagungszeitraum 1998 (Streitjahr) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sie als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8, 9 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) ermittelte. Im Anschluss an eine bei der Klägerin durchgeführte steuerliche Außenprüfung verteilte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die der Klägerin nach § 4 des Fördergebietsgesetzes (FördG) zustehenden Sonderabschreibungen --deren Gesamthöhe unstreitig 4 968 981,84 DM betrug-- entsprechend den Anträgen der Klägerin auf den Prüfungszeitraum 1997 bis 1999 wie folgt:
1997: | 485 986,80 DM |
1998: | 1 446 972,44 DM |
1999: | 3 036 022,60 DM |
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|