FG Bremen - Urteil vom 20.04.2016
1 K 88/13 (6)
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1265

Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage der Gewinnermittlung

FG Bremen, Urteil vom 20.04.2016 - Aktenzeichen 1 K 88/13 (6)

DRsp Nr. 2016/10280

Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage der Gewinnermittlung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der von dem Beklagten im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Firma GbR erlassenen Schätzungsbescheide für die Streitjahre 2005 - 2008.

Der Kläger war neben dem Beigeladenen Gesellschafter der GbR, welche ein Schnell-Restaurant in der B-Straße in B. betrieb. Sie waren zu jeweils 50 % an der Firma und an ihrem Gewinn bzw. Verlust beteiligt.

Zum 31. Juli 2008 schied der Kläger aus der GbR aus. Das Unternehmen wurde von dem Beigeladenen als Einzelunternehmen fortgeführt.

Der Beklagte erließ Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die GbR am 26. Februar 2007 für 2005, am 27. Februar 2008 für 2006, am 6. August 2008 für 2007 und am 26. Oktober 2012 für 2008.

Mit Bescheid vom 23. März 2011 ordnete das Finanzamt für Außenprüfung für die Jahre 2006 - 2008 eine Betriebsprüfung bei der GbR an; mit Prüfungsanordnung vom 24. Juni 2011 wurde der Prüfungszeitraum auf das Jahr 2005 erweitert.