FG Saarland vom 26.06.1997
1 K 222/96

Voraussetzungen für eine tatsächliche Verständigung

FG Saarland, vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 1 K 222/96

DRsp Nr. 2001/3223

Voraussetzungen für eine tatsächliche Verständigung

Verhandeln der Steuerpflichtige und das Finanzamt über die Ordnungsmäßigkeit einer Kalkulation, die der Ermittlung des Umsatzes oder des Gewinns dient, so kommt eine tatsächliche Verständigung zustande, wenn sich die Beteiligten über alle Kalkulationsgrundlagen einig sind.

Für die Praxis:

Bei der Verhandlung über eine vom Finanzamt erstellte Kalkulation kann von einer tatsächlichen Verständigung nur dann ausgegangen werden, wenn die Beteiligten Einvernehmen über das Kalkulationsergebnis (d.h. über die Grundlagen des zu ermittelnden Umsatzes) erzielen. Ein vorübergehendes Einvernehmen über einzelne Bestandteile der Kalkulation (z.B. den Rohaufschlag für Faßbier) im Zuge einer Besprechung führt nicht zu einer tatsächlichen Verständigung.