FG München - Urteil vom 01.12.2014
7 K 2162/12
Normen:
EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2 S. 1;

Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken Prämissen der BFH-Rechtsprechung zum aussetzenden Forstbetrieb nicht mehr zeitgemäß steuersubjektübergreifende Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei nachhaltig wirtschaftenden Forstbetrieben

FG München, Urteil vom 01.12.2014 - Aktenzeichen 7 K 2162/12

DRsp Nr. 2015/2238

Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken Prämissen der BFH-Rechtsprechung zum aussetzenden Forstbetrieb nicht mehr zeitgemäß steuersubjektübergreifende Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei nachhaltig wirtschaftenden Forstbetrieben

1. Die der Rechtsprechung des BFH zum aussetzenden Forstbetrieb zu Grunde liegenden Prämissen – insbesondere, dass zwischen der Aufforstung der Waldfläche und der Holzernte eine der Umtriebszeit der betreffenden Holzart entsprechende Zeitspanne von mehreren Jahrzehnten liegt, in der sich die Bewirtschaftung im Wesentlichen auf die Bestandspflege beschränkt – entsprechen nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Daraus ergibt sich, dass diese Betriebsform nicht (mehr) als für kleinere Privatwaldungen so typisch angesehen werden kann, dass eine Vermutung dafür spricht, dass ein sich im Zustand der Nichtbewirtschaftung befindlicher Wald einen aussetzenden Forstbetrieb darstellt. 2. Allein dadurch, dass sich aufgrund des ständigen natürlichen Wachstums der Bäume ein Wertzuwachs des Holzbestands ergibt, kann noch nicht auf das Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Betriebs geschlossen werden.