BFH - Urteil vom 28.04.2005
IV R 17/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2005, 1613
BB 2005, 2672
BFH/NV 2005, 1430
BFHE 209, 372
BStBl II 2005, 606
DB 2005, 2387
DStR 2005, 1223
NotBZ 2005, 302
ZfIR 2006, 30
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 24.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen I 174/98

Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und anschließender Bebauung eines Grundstücks

BFH, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen IV R 17/04

DRsp Nr. 2005/10049

Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und anschließender Bebauung eines Grundstücks

»1. Die Bebauung eines zuvor verkauften Grundstücks ist regelmäßig nicht mehr dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen. Tritt jedoch zwischen der Beauftragung der Bauhandwerker und dem Beginn der Bauarbeiten ein Ereignis ein, das die ursprünglich vorhandene Vermietungsabsicht vereitelt und den Verkauf des Grundbesitzes notwendig macht, so spricht das dafür, dass die Bebauung trotz der zwischenzeitlichen Veräußerung durch die ursprüngliche Vermietungsabsicht veranlasst ist. 2. Im Fall des Verkaufs eines einzigen Grundstücks kann das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen erfüllt sein.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR bestehend aus den Gesellschaftern A und B. Im April 1992 erhielt A von seiner Familie das Angebot, ein Grundstück zu erwerben, um hierauf ein Behördengebäude zu errichten. Im Frühjahr 1993 wurde die Klägerin gegründet. Ihr Zweck bestand in der Errichtung des Bürogebäudes und anschließenden Vermietung an das Bundesland X zur Unterbringung einer Behörde. Die Gesellschaft sollte mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages beginnen und bei einer Veräußerung des Gebäudes enden.