FG Niedersachsen - Beschluss vom 29.05.2012
9 KO 1/12
Normen:
FGO § 139 Abs. 3; Nr. 1002 RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 3 RVG -VV;

Voraussetzungen für Termins- oder Erledigungsgebühr

FG Niedersachsen, Beschluss vom 29.05.2012 - Aktenzeichen 9 KO 1/12

DRsp Nr. 2012/20932

Voraussetzungen für Termins- oder Erledigungsgebühr

Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Termins- bzw. Erledigungsgebühr. Gespräche des Prozessbevollmächtigen über die „Abstimmung des Zahlenwerkes”, sein Einverständnis mit der Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten bei § 23 EStG sowie seine Bemühungen um eine Absicherung der Umsetzung streitbefangener Feststellungsbescheide bei der ESt und die Abgabe der Erledigungserklärung erfüllen nicht die Voraussetzungen für das Entstehen der Termins- oder Erledigungsgebühr.

Normenkette:

FGO § 139 Abs. 3; Nr. 1002 RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 3 RVG -VV;

Tatbestand: