AG Essen-Steele - Urteil vom 28.05.2001 13 C 172/01
Normen:
StGebV § 13 S. 2 ;
Fundstellen:
StB 2002, 66
Voraussetzungen und Höhe einer Zeitgebühr
AG Essen-Steele, Urteil vom 28.05.2001 - Aktenzeichen 13 C 172/01
DRsp Nr. 2004/1967
Voraussetzungen und Höhe einer Zeitgebühr
1. Die Berechnung einer Zeitgebühr im Sinne von § 13 S. 2 StBGebV in Höhe von 80 DM pro angefangene halbe Stunde ist zulässig. 2. Für die Entstehung reicht aus, daß der Steuerberater aufgrund des Auftrags "irgendeine Tätigkeit" ausgeführt hat. Allein die Anzeige seiner Bestellung gegenüber dem Finanzamt reicht jedoch nicht aus.