Der Kläger, welcher deutscher Staatsangehöriger ist, ist im Jahr 1982 nach mehr als fünfjähriger unbeschränkter Steuerpflicht von der Bundesrepublik Deutschland in die Schweiz verzogen. Im Streitjahr wurde der Kläger letztmalig mit Bescheid vom 10.08.1989 in der Bundesrepublik Deutschland als erweitert beschränkt Steuerpflichtiger im Sinne des Art.
Der Kläger nahm in der Schweiz keine unselbständige Tätigkeit auf. Er erzielte im Streitjahr insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer 99 %igen Beteiligung an der deutschen A. GbR.
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