1. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) vermieteten zwei Eigentumswohnungen an einen gewerblichen Zwischenvermieter. Sie zogen in Steueranmeldungen für 1982 die ihnen für den Erwerb der Wohnungen berechnete Umsatzsteuer von ... DM als Vorsteuer ab. Das seinerzeit zuständige Finanzamt E (FA E) stimmte den Steueranmeldungen zu. Mit Bescheid vom 11. September 1986 änderte das FA E die Steuerfestsetzung für 1982 und setzte die Umsatzsteuer --unter dem Vorbehalt der Nachprüfung-- auf ./. ... DM fest.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|