FG Niedersachsen - Urteil vom 21.04.1999
II 528/98
Normen:
AO § 164 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1090
EFG 2001, 333

Vorbehalt der Nachprüfung, Bindung des FA an den Grundsatz von Treu und Glauben

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.1999 - Aktenzeichen II 528/98

DRsp Nr. 2000/7734

Vorbehalt der Nachprüfung, Bindung des FA an den Grundsatz von Treu und Glauben

Wird im Einspruchsverfahren nach abschließender Sachverhaltsprüfung ein Abhilfebescheid erlassen, dann ist das FA, auch wenn der Abhilfebescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht, bei der endgültigen Entscheidung grundsätzlich gehindert, die ehemals streitig gewesene Rechtsfrage auf der Grundlage desselben Sachverhalts nunmehr zu Ungunsten des Stpfl. anders zu beurteilen.

Normenkette:

AO § 164 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte (das beklagte Finanzamt - FA -) eine bereits gewährte Investitionszulage für das Jahr 1993 von der Klägerin (- Kl'in -) zurückfordern durfte, weil die Klägerin bei der Antragstellung den Vordruck für die Investitionszulage 1991 (IZ [91]) verwandt hatte.

Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die -----(im folgenden P-GmbH), unterhielt im Streitjahr 1993 in M (Brandenburg) einen Produktionsbetrieb.