FG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.09.2004
5 K 268/03
Normen:
EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 1093 Abs. 1 ;

Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht; Verzicht; Werbungskostenabzug des Grundstückseigentümers; Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.2004 - Aktenzeichen 5 K 268/03

DRsp Nr. 2005/10698

Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht; Verzicht; Werbungskostenabzug des Grundstückseigentümers; Einkommensteuer

1. Hat sich der Vermögensübergeber ein lebenslanges Wohnrecht an einer Altenteilerwohnung vorbehalten, dessen Eintragung im Grundbuch er nach dem Übergabevertrag jederzeit beantragen kann, so kann er diese unentziehbare, dinglich gesicherte Position auch im Falle eines krankheitsbedingten Auszugs aus der Wohnung allenfalls durch ebenbürtige Erklärungen wieder aufgeben. 2. Hat der Wohnrechtsinhaber eine solche Verzichtserklärung zu Lebzeiten nicht abgegeben, so erlischt das Wohnrecht erst im Zeitpunkt seines Todes mit der Folge, dass der Grundstückseigentümer erst ab diesem Zeitpunkt - bei bestehender Vermietungsabsicht - zum Werbungskostenabzug hinsichtlich der wohnrechtsbelasteten Wohnung berechtigt ist.

Normenkette:

EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 1093 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger zu 1 ist verheiratet. Die Eheleute werden zusammenveranlagt.

Mit notariellem Übergabevertrag vom 12. September 1994 übertrug die Mutter des Klägers zu 1 diesem das mit Wohnhaus und Scheune bebaute Grundstück in ...

In § 2 Nr. 2 des Übergabevertrages heißt es:

"Die Übergeberin behält sich ein ausschließliches, lebenslängliches, unentgeltliches Wohnungsrecht im gesamten Gebäude ... Straße, der Markung ...vor.