Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 14.06.2022, Az.
Das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Itzehoe vom 26.02.2019 wird für vorbehaltlos erklärt, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 13.157,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 25.03.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Auf die Inzidentanträge der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 80.412,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 04.03.2019 auf 77.226,47 € und ab 23.09.2019 auf weitere 3.186,50 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Inzidentanträge abgewiesen.
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