FG Münster - Urteil vom 26.02.2015
3 K 3065/14 Erb
Normen:
ErbStG § 16; ErbStG § 14;

Vorerwerbe - Steuerberechnung für eine Abfindung gesetzlicher Erben an einen weichenden Erben vor Eintritt des Erbfalls

FG Münster, Urteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen 3 K 3065/14 Erb

DRsp Nr. 2015/9042

Vorerwerbe - Steuerberechnung für eine Abfindung gesetzlicher Erben an einen weichenden Erben vor Eintritt des Erbfalls

Bei der Steuerberechnung für eine Abfindung, die von gesetzlichen Erben an einen weichenden Erben vor Eintritt des Erbfalls gezahlt wird, sind Vorschenkungen des zukünftigen Erblassers nicht anzurechnen.

Normenkette:

ErbStG § 16; ErbStG § 14;

Tatbestand

Streitig ist bei einer Schenkung zwischen Brüdern, bei der sich die Steuerklasse ausnahmsweise nicht nach dem Verhältnis des Zuwendungsempfängers zum Zahlenden, sondern zum künftigen Erblasser richtet, welcher Freibetrag anzusetzen ist und ob Vorschenkungen des künftigen Erblassers zu berücksichtigen sind.