BFH - Urteil vom 12.06.2001
XI R 5/00
Normen:
EStG § 5 ;
Fundstellen:
BB 2001, 2311
BB 2001, 2420
BFHE 195, 555
BStBl II 2001, 830
DStR 2001, 1927
Vorinstanzen:
FG Köln,

Vorgezogene Ersatzbeschaffung bei behördlichem Eingriff

BFH, Urteil vom 12.06.2001 - Aktenzeichen XI R 5/00

DRsp Nr. 2001/15873

Vorgezogene Ersatzbeschaffung bei behördlichem Eingriff

»Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens im Hinblick auf ein behördlich angeordnetes Nutzungsverbot veräußert, so können die aufgedeckten stillen Reserven grundsätzlich auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden, auch wenn dieses vor der Veräußerung erworben wird, sofern zwischen beiden Vorgängen ein ursächlicher Zusammenhang besteht.«

Normenkette:

EStG § 5 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Übertragung aufgedeckter stiller Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger handelt mit LKW und anderen Nutzfahrzeugen.