Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.12.2021, Az.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.12.2021, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu € 25.000,00 festgesetzt.
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