I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betreibt eine Gold- und Silberscheideanstalt sowie Metallver-arbeitung. Im Streitjahr 2003 erwarb sie von der A-GmbH, die gewerbsmäßig mit Gold handelt, Gold i.S. des § 25c Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG). Über die Lieferungen erteilte ihr die A-GmbH im Zeitraum von Juni bis November 2003 Rechnungen in Höhe von insgesamt ... EUR netto zuzüglich ... EUR gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Die Klägerin entrichtete die jeweiligen Bruttobeträge an die A-GmbH und zog die in den Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen als Vorsteuerbeträge ab.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|