I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (1995) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie hatten im Jahre 1992 das Einfamilienhausgrundstück in M erworben, das sie zu eigenen Wohnzwecken nutzten. Die Anschaffung wurde teilweise durch Darlehen mit Laufzeiten bis zum 31. August 2000 und 31. August 2002 finanziert.
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