I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Im April 1991 nahmen sie bei einer Bank ein variabel verzinsliches Darlehen über 150 000 DM mit einer Laufzeit von fünf Jahren auf. Das Kündigungsrecht der Kläger richtete sich nach §
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