I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Am 13. Dezember 1990 schlossen sie einen Kaufvertrag über eine Doppelhaushälfte. Zur Finanzierung des Kaufpreises hatten die Kläger im September 1990 zwei "Festdarlehen" über 105 000 DM und 150 000 DM vereinbart, die zu 90,5 % des Nennbetrages ausgezahlt werden sollten. Die Bank war berechtigt, das jeweilige Disagio (Damnum) bei der ersten Teilauszahlung einzubehalten. Die Darlehen waren mit einem für fünf Jahre festen Zinssatz von 7,5 % bzw. 7 % zu verzinsen.
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