Die T - GmbH (im folgenden: GmbH) war Erbbauberechtigte an dem Grundbesitz Flur ..., Flurstück Nr. ..., ..., in S. Grundstückseigentümerin und Erbbauverpflichtete war die ... Kirchengemeinde U in S. Dem Erbbaurecht lag der mehrfach ergänzte Erbbaurechtsvertrag vom 1.12.1965 zugrunde. Auf die diesbezüglichen notariellen Unterlagen wird verwiesen. Das Erbbaurecht erlischt mit Ablauf des Jahres 2082.
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