Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 19. März 2020 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Kostenübernahme für ein PleurX Drainage Minikit des Herstellers Denver Biomed.
Der 1948 geborene Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) ist bei der Antrags- und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Bg.) als Rentner versichert. Bei ihm besteht eine pulmonale Hypertonie mit stauungsbedingter Leberzirrhose und Aszites (Ansammlung von Flüssigkeit in der freien Bauchhöhle).
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