1. Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16.04.2021, Az.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Potsdam vom 21.12.2020, Az.:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 10.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Verfügungskläger begehrt, dem Verfügungsbeklagten die Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH (X) im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig zu untersagen.
Die GmbH (X) (im Folgenden auch Gesellschaft) wurde Ende 2011 gegründet. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, der Verkauf, das Halten von und der Handel mit eigenen Grundstücken einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Gemäß Ziffer 6.2 des Gesellschaftsvertrags werden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst.
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