1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Am 3. September 2014 richtete die Staatsoberkasse Bayern an den Antragsgegner – das Finanzamt – ein Vollstreckungsersuchen über einen Betrag in Höhe von 882,00 EUR. Als rückständige Forderung bezeichnete es eine offene Kostenrechnung des Finanzgerichts München aus einem Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Aktenzeichen […].
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