BFH - Beschluss vom 29.10.2002
VII R 52/01
Normen:
EWGV 2454/93 Art. 201, 859 Nr. 5, 6 ; EWGV 2913/92 Art. 37, 47, 48, 50, 51, 91 Abs. 1 lit. a, Abs. 2 lit. a Art. 203, 204 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 354

Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung

BFH, Beschluss vom 29.10.2002 - Aktenzeichen VII R 52/01

DRsp Nr. 2003/386

Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung

Der EuGH wird um die Vorabentscheidung folgender Fragen ersucht:a) Entsteht eine Einfuhrzollschuld gem. Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92, wenn eine in der vorübergehenden Verwahrung befindliche Ware ohne Zustimmung der Zollbehörde, der die Ware gestellt wurde, von dem Verwahrungsort entfernt wird, aber einer anderen Zollstelle wieder gestellt wird, ohne jedoch zuvor zu dem für die Beförderung erforderlichen gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt worden zu sein?b) Für den Fall, dass die vorstehende Frage verneint wird: Liegt in dem in Frage a) geschilderten Fall eine Pflichtverletzung vor, die gem. Art. 204 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Entstehung einer Einfuhrzollschuld führen kann?c) Für den Fall, dass die Frage zu b) bejaht wird: Ist Art. 859 Nr. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 dahin auszulegen, dass er auch anzuwenden ist, wenn eine in der vorübergehenden Verwahrung befindliche Ware unter Verletzung der mit der vorübergehenden Verwahrung zusammenhängenden Förmlichkeiten in ein Freilager verbracht wird?d) Für den Fall, dass die Frage zu c) verneint wird: