BFH - Beschluss vom 20.04.2004
VII R 36/03
Normen:
EWGV 3665/87 Art. 13 S. 1 Art. 11 Abs. 1 Art. 3 Abs. 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1427
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 13.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 256/99

Vorlage an EuGH: Qualität von Erstattungserzeugnissen

BFH, Beschluss vom 20.04.2004 - Aktenzeichen VII R 36/03

DRsp Nr. 2004/12674

Vorlage an EuGH: Qualität von Erstattungserzeugnissen

Dem EuGH werden gem. Art. 234 Abs. 1, Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der europäischen Gemeinschaft die nachfolgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Schließt der Umstand, dass aufgrund von Ermittlungen der Zollbehörde der Verdacht besteht, dass die Ware einem gemeinschaftsrechtlich festgelegten Verbringungsverbot unterliegt, wonach der Versand eines Erstattungserzeugnisses aus einem bestimmten Mitgliedsstaat nach den anderen Mitgliedsstaaten und nach Drittländern untersagt ist, für sich allein das Vorliegen einer gesunden und handelsüblichen Qualität i.S. des Art. 13 Satz 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 aus, ohne dass es auf die tatsächliche Beschaffenheit oder Marktfähigkeit des Erzeugnisses im Einzelfall ankäme?2. Gehört die in einem nationalen Zahlungsantrag abgegebene Versicherung der gesunden und handelsüblichen Qualität i.S. des Art. 13 Satz 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 zu den Angaben gem. Art. 11 Abs. 1 UAbs. 2 i.V.m. Art. 3 VO (EWG) Nr. 3665/87?

Normenkette:

EWGV 3665/87 Art. 13 S. 1 Art. 11 Abs. 1 Art. 3 Abs. 5 ;

Gründe: