Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.2.2014 wird abgelehnt.
Der Antrag des Prozessvertreters des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.2.2014 wird verworfen.
Der Prozessvertreter des Klägers trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
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