1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die als vollmachtlose Vertreter aufgetretene Rechtsanwälte
I.
Namens der Kläger erhoben die Rechtsanwälte … mit Schriftsatz vom 21.06.2001 Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1995 vom 22.02.2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.05.2001. Eine Begründung und eine Prozeßvollmacht sollten nachgereicht werden.
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