FG Münster, vom 16.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2797/04
Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Anforderungen an den Begriff Nahrungsmittel im Anhang H Kategorie 1 RL 388/77/EWG
BFH, Beschluss vom 15.10.2009 - Aktenzeichen XI R 6/08
DRsp Nr. 2009/26176
Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Anforderungen an den Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 RL 388/77/EWG
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist der Begriff "Nahrungsmittel" in Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die --durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise-- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?2. Falls "Nahrungsmittel" im Sinne des Anhangs H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG auch Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr sind:
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