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2018
EuGH
EuGH - Beschluss vom 14.06.2018
C-440/17
Normen:
Verfahrensordnung des Gerichtshofs Art. 99;
RL 2011/96/EU Art. 1 Abs. 2;
AEUV
Art.
49
;
Fundstellen:
DStZ 2018, 601
ZIP 2018, 2065
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2011/96/EU - Art. 1 Abs. 2 - Muttergesellschaft - Holding - Quellensteuer auf an eine gebietsfremde Holding-Muttergesellschaft ausgeschüttete Gewinne - Befreiung - Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch - Vermutung
EuGH,
Beschluss
vom 14.06.2018
- Aktenzeichen C-440/17
DRsp Nr. 2018/11457
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Direkte Besteuerung – Niederlassungsfreiheit – Richtlinie 2011/96/EU – Art. 1 Abs. 2 – Muttergesellschaft – Holding – Quellensteuer auf an eine gebietsfremde Holding-Muttergesellschaft ausgeschüttete Gewinne – Befreiung – Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch – Vermutung
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