Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Begriff des Steuerpflichtigen - Holdinggesellschaft - Vorsteuerabzug - Ausgaben im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen, die für die Zwecke des Erwerbs von Anteilen einer anderen Gesellschaft in Anspruch genommen wurden - Absicht der Erwerbergesellschaft, für die Zielgesellschaft Geschäftsführungsleistungen zu erbringen - Keine Erbringung solcher Dienstleistungen - Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer, mit der die erbrachten Leistungen belastet waren
EuGH, Urteil vom 17.10.2018 - Aktenzeichen C-249/17
DRsp Nr. 2019/12145
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Begriff des Steuerpflichtigen – Holdinggesellschaft – Vorsteuerabzug – Ausgaben im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen, die für die Zwecke des Erwerbs von Anteilen einer anderen Gesellschaft in Anspruch genommen wurden – Absicht der Erwerbergesellschaft, für die Zielgesellschaft Geschäftsführungsleistungen zu erbringen – Keine Erbringung solcher Dienstleistungen – Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer, mit der die erbrachten Leistungen belastet waren
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