Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 167 und 168 - Recht auf Vorsteuerabzug - Versagung - Steuerbetrug - Beweiserhebung - Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid, mit dem das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, bis zum Abschluss eines Strafverfahrens - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Grundsatz der steuerlichen Neutralität - Recht auf eine gute Verwaltung - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 24.02.2022 - Aktenzeichen C-582/20
DRsp Nr. 2022/6565
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 167 und 168 – Recht auf Vorsteuerabzug – Versagung – Steuerbetrug – Beweiserhebung – Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid, mit dem das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, bis zum Abschluss eines Strafverfahrens – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Grundsatz der steuerlichen Neutralität – Recht auf eine gute Verwaltung – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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