Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) betrifft die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 und 4 sowie von Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates(2Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. 1977, L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 geänderten Fassung (ABl. 2000, L 269, S. 44; im Folgenden: Sechste Richtlinie).
< schließen). Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Norddeutschen Gesellschaft für Diakonie mbH (im Folgenden: NGD) und dem Finanzamt Kiel (Deutschland, im Folgenden: Finanzamt) über die Bestimmung einer Mehrwertsteuergruppe als Steuerpflichtigen.
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