Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 167, Art. 168 Buchst. a, Art. 250 und Art. 252 - Vorsteuerabzug - Grundstück - Arbeitszimmer - Photovoltaikanlage - Zuordnungsentscheidung, die ein Recht auf Vorsteuerabzug eröffnet - Mitteilung der Zuordnungsentscheidung - Ausschlussfrist für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Vermutung der Zuordnung zum Privatvermögen des Steuerpflichtigen bei fehlender Mitteilung der Zuordnungsentscheidung - Grundsatz der Neutralität - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsätze der Äquivalenz und der Verhältnismäßigkeit
EuGH, Urteil vom 14.10.2021 - Aktenzeichen C-45/20
DRsp Nr. 2021/17192
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 167, Art. 168 Buchst. a, Art. 250 und Art. 252 – Vorsteuerabzug – Grundstück – Arbeitszimmer – Photovoltaikanlage – Zuordnungsentscheidung, die ein Recht auf Vorsteuerabzug eröffnet – Mitteilung der Zuordnungsentscheidung – Ausschlussfrist für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Vermutung der Zuordnung zum Privatvermögen des Steuerpflichtigen bei fehlender Mitteilung der Zuordnungsentscheidung – Grundsatz der Neutralität – Grundsatz der Rechtssicherheit – Grundsätze der Äquivalenz und der Verhältnismäßigkeit
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