AEUV Art. 267; VO (EU) 2016/679 Art. 5 Abs. 1; VO (EU) 2016/679 Art. 6 Abs. 1 Buchst. e); VO (EU) 2016/679 Art. 10;
Fundstellen:
CR 2021, 602
DAR 2021, 453
ITRB 2021, 228
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 5, 6 und 10 - Nationale Regelung, die den Zugang der Öffentlichkeit zu personenbezogenen Daten über Strafpunkte für Verkehrsverstöße vorsieht - Rechtmäßigkeit - Begriff der personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten - Offenlegung zum Zweck der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit - Zugangsrecht der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten - Informationsfreiheit - Ausgleich mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten - Weiterverwendung der Daten - Art. 267 AEUV - Zeitliche Wirkungen einer Vorabentscheidung - Für das Verfassungsgericht eines Mitgliedstaats bestehende Möglichkeit, die Rechtswirkungen einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Regelung aufrechtzuerhalten - Grundsätze des Vorrangs des Unionsrechts und der Rechtssicherheit
EuGH, Urteil vom 22.06.2021 - Aktenzeichen C-439/19
DRsp Nr. 2021/9758
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5, 6 und 10 – Nationale Regelung, die den Zugang der Öffentlichkeit zu personenbezogenen Daten über Strafpunkte für Verkehrsverstöße vorsieht – Rechtmäßigkeit – Begriff der ‚personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten‘ – Offenlegung zum Zweck der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit – Zugangsrecht der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten – Informationsfreiheit – Ausgleich mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten – Weiterverwendung der Daten – Art. 267AEUV – Zeitliche Wirkungen einer Vorabentscheidung – Für das Verfassungsgericht eines Mitgliedstaats bestehende Möglichkeit, die Rechtswirkungen einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Regelung aufrechtzuerhalten – Grundsätze des Vorrangs des Unionsrechts und der Rechtssicherheit
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