FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.04.2017
3 K 3729/16
Normen:
DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4;

Vorliegen der Grenzgängereigenschaft im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-Schweiz); Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Nichtrückkehr an den Wohnsitz an mehr als 60 Arbeitstagen auf Grund der Arbeitsausübung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2017 - Aktenzeichen 3 K 3729/16

DRsp Nr. 2017/7951

Vorliegen der Grenzgängereigenschaft im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-Schweiz); Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Nichtrückkehr an den Wohnsitz an mehr als 60 Arbeitstagen auf Grund der Arbeitsausübung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist im zweiten Rechtsgang, ob der Kläger Grenzgänger im Sinne des Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (BGBl II 1972, 1022, BStBl I 1972, 519) i.d.F. des Protokolls vom 21. Dezember 1992 (BGBl II 1993, 1888, BStBl I 1993, 928) --DBA-Schweiz 1971/1992-- ist, und --bei Aberkennung der Grenzgängereigenschaft--, ob er ein leitender Angestellter im Sinne des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/1992 ist.

Der am xx.xx.xxxx geborene und seit dem xx.xx.xxxx verheiratete Kläger wird für den Veranlagungszeitraum 2010 (Streitjahr) gemäß dem in der Einkommensteuererklärung gestellten Antrag getrennt zur Einkommensteuer veranlagt.