Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
III.Die Revision wird zugelassen.
Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Beteiligten streiten darüber, ob § 32a Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auf Bescheide gegenüber der Klägerin für die Streitjahre 1999 bis 2005 Anwendung findet.
1. 2.
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