Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung gem. §
Die Klägerin ist eine im Jahr 2000 gegründete GmbH, an der die Brüder B und C je zur Hälfte als Anteilseigner beteiligt sind. Beide Brüder sind auch zu Geschäftsführern der Klägerin bestellt.
Die Klägerin, damals noch firmierend als D GmbH, errichtete in den Jahren 2003/2004 auf dem Grundstück E in F eine Seniorenresidenz. Eigentümer des Grundstücks E sind die Brüder B und C. Das errichtete Gebäude umfasst folgende Räumlichkeiten:
Erdgeschoss | Arztpraxis, Friseursalon, Fußpflegepraxis, ein Ladenlokal, ein Café, 5 Wohnungen |
1. Obergeschoss | 14 Wohnungen |
2. Obergeschoss | 14 Wohnungen |
Die Wohnungen, die die Klägerin an Senioren vermietet, haben Wohnflächen von 44 bis 62 Quadratmetern.
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